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Ein räumlicher Neuanfang als Initialzündung
Natürliche Kälte für die Hausladen Fruchthandelsgesellschaft mbH in der Großmarkthalle München
Angesichts der aktuellen Lage spüren wir wieder sehr deutlich, wie wichtig Nachhaltigkeit für uns und unsere Umwelt ist. In der EU und in der Bundesregierung wird deshalb mit verschiedenen Gesetzen und Rahmenbedingungen der Einsatz von Kältemitteln definiert.
Vor sechs Jahren wurden mit der F-Gase-Verordnung schrittweise die verfügbaren Mengen von HFKW-Kältemitteln beschränkt. Dabei kommen die definierten GWP-Schwellenwerte prinzipiell einem Verbot des Kältemittel R404A für gewerblich genutzte Kühl- und Gefriergeräte gleich. 2020 tritt nun die nächste Stufe der F-Gase-Verordnung in Kraft: das Service- und Inverkehrbringungsverbot. Was das Verbot bedeutet und was Sie in diesem Jahr beachten müssen, finden Sie in diesem Artikel.
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