16.07.2020
Alles rund um Betreiberverantwortung und -pflichten

Angesichts der aktuellen Lage spüren wir wieder sehr deutlich, wie wichtig Nachhaltigkeit für uns und unsere Umwelt ist. In der EU und in der Bundesregierung wird deshalb mit verschiedenen Gesetzen und Rahmenbedingungen der Einsatz von Kältemitteln definiert.

Gleichzeitig stehen die Betreiber in der Pflicht, ihre Anlagen zu warten und auf dem neuesten Stand zu halten. Betreiberpflichten und Betreiberverantwortung sind hier zwei zentrale Schlagworte. Wir erklären Ihnen, was Sie wissen und beachten müssen.

Sind Sie Betreiber?

Natürliche und juristische Personen, die Arbeitsmittel oder Anlagen für andere oder Arbeitnehmer bereitstellen, sind Betreiber. Sie haben die tatsächliche oder rechtliche Kontrolle, notwendige Entscheidungen zur Anlagensicherheit zu treffen. Wer also Betreiber einer Kälteanlage ist, muss sich der damit einhergehenden Pflichten bewusst sein. Diverse Vorschriften und Regelwerke definieren diese:

  • Rechtsvorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit sind in der EMV-Richtlinie 2014/30/EU geregelt.
  • Rechtsvorschriften über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zum Einsatz innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen gibt es in der Niederspannungs-Richtlinie 2014/35/EU.
  • Die Druckgeräte-Richtlinie 2014/68/EU definiert die Sicherheitsanforderungen für Hersteller von Druckgeräten.
  • In der Verordnung für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern (42. BImSchV) sind Hygiene-Anforderungen an wasserführende Systeme zur Vermeidung von Gesundheitsschäden abgebildet.
  • Und letztlich enthält die DIN EN 378:2016 Teil 1-4 alle sicherheitstechnischen und umweltrelevanten Anforderungen für Kälteanlagen und Wärmepumpen.

 

Sie sind in der Betreiberverantwortung!

Gut zu wissen ist, dass Sie als Betreiber die Verantwortung haben, dass diese Vorschriften und EU-Verordnungen eingehalten werden. Für uns als Kälteanlagenbauer und Klimatechniker unser tägliches Brot. Wir kennen sie gut und setzen sie fachmännisch und ordnungsgemäß um. Proaktiv entwickeln wir Lösungen, die einen Ausfall Ihrer Anlage verhindern können. Wartungspläne zahlen sich langfristig gegenüber Neuanschaffungen von Anlagenteilen und einem erhöhten Energieverbrauch erfahrungsgemäß aus. Für unsere Wartungspakete wählen wir aus folgenden Dienstleistungen, die individuell auf Ihre Klima- oder Kälteanlage abgestimmt sind.

  • Dichtheitskontrollen
  • Lecksuchgeräte
  • Gaswarnanlagen für Wärmeträgerkreisläufe, Kältemittel und Kälteträger
  • Hygienebewusste Wartung und Instandsetzung von raumlufttechnischen Anlagen
  • Schutzkonzepte entsprechend des Wasserhaushaltsgesetzes
  • Gefährdungsbeurteilungen für Kälteanlagen, Wärmepumpen und Rückkühlwerken
  • Energieoptimierung von bestehenden Anlagen
  • Mitarbeiterschulungen und Betreiberunterweisungen

 

Bei Ihnen steht die nächste Wartung an? Wir beraten Sie gerne und kümmern uns um die zeitnahe Umsetzung.

Bild das einen Bücherhaufen abbildet
Pfeil
zurück zur Übersicht
nächster Artikel
Doppelpfeil
Achtung! F-Gase-Verordnung! Neuigkeiten 2020!

Vor sechs Jahren wurden mit der F-Gase-Verordnung schrittweise die verfügbaren Mengen von HFKW-Kältemitteln beschränkt. Dabei kommen die definierten GWP-Schwellenwerte prinzipiell einem Verbot des Kältemittel R404A für gewerblich genutzte Kühl- und Gefriergeräte gleich. 2020 tritt nun die nächste Stufe der F-Gase-Verordnung in Kraft: das Service- und Inverkehrbringungsverbot. Was das Verbot bedeutet und was Sie in diesem Jahr beachten müssen, finden Sie in diesem Artikel.

zum Artikel
Doppelpfeil
16.04.2020
Friess macht Karriere

Wir geben zum Ende des Jahres hin nochmal richtig Gas und gehen mit unserer neuen modernen Karriereseite online! Denn egal ob Handwerker oder Quereinsteiger, wir brauchen Verstärkung für unser Team.

zum Artikel
Doppelpfeil
23.12.2018