16.04.2020
Achtung! F-Gase-Verordnung! Neuigkeiten 2020!

Vor sechs Jahren wurden mit der F-Gase-Verordnung schrittweise die verfügbaren Mengen von HFKW-Kältemitteln beschränkt. Dabei kommen die definierten GWP-Schwellenwerte prinzipiell einem Verbot des Kältemittel R404A für gewerblich genutzte Kühl- und Gefriergeräte gleich. 2020 tritt nun die nächste Stufe der F-Gase-Verordnung in Kraft: das Service- und Inverkehrbringungsverbot. Was das Verbot bedeutet und was Sie in diesem Jahr beachten müssen, finden Sie in diesem Artikel.

Serviceverbot

Für bestehende Anlagen, die ein Kältemittel mit GWP 2500 oder größer und ein CO2-Äquivalent der Kältemittelfüllung mit mehr als 40 Tonnen enthalten, darf seit diesem Jahr keine Wartung und Instandhaltung durchgeführt werden. Wenn Sie Ihre Anlagen bereits auf zertifizierte Recyclingware des vorhandenen Kältemittels umgestellt haben, sind Sie nach aktuellen Informationen auf der sicheren Seite. Zukunftsfähig wird Ihre gewerblich genutzte Anlage, wenn Sie auf ein alternatives Kältemittel mit einem GWP unter 2500 umsteigen.

 

Inverkehrbringungsverbot

Neue ortsfeste Kälteanlagen mit Kältemittel mit GWP von über 2500 werden wir dieses Jahr nicht mehr installieren. Nach eingehender Beratung finden wir ein geeignetes, chemisches Kältemittel mit dem entsprechend niedrigerem GWP oder das natürliche Äquivalent dazu. Das Inverkehrbringungsverbot ist unabhängig von der Größe der Anlage; nur Anlagen zur Produktkühlung mit bis zu -50 Grad Celsius sind von dieser Regelung ausgenommen.

 

Mit Friess-Technik sind Sie fit für die Zukunft

Der Umstieg auf weniger klimaschädliche Kältemittel ist ein sinnvoller Beitrag zu mehr Effizienz und Umweltschutz. Unser Friess-Team hat seit der Einführung der F-Gase-Verordnung als Anlagenbauer sehr früh Praxiserfahrung in der Umsetzung und im Umgang mit alternativen, natürlichen Kältemitteltechnologien gesammelt. Sprechen Sie uns an! Wir beraten und planen Ihren Umstieg zu umweltfreundlichen Lösungen!

Bild das eine R404 Flasche abbildet
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