17.01.2018
Aktuelles zur F-Gase Verordnung

Aufgrund der starken Bewegung im Kältemittelmarkt möchten wir Sie über die Europäische F-Gase-Verordnung und deren Auswirkungen informieren.

Mit dieser Verordnung will das EU-Parlament unter anderem die Emissionen von Treibhausgasen –wozu auch die Kältemittel zählen in den Mitgliedsstaaten deutlich reduzieren um der Steigerung des Treibhauseffekts entgegenzuwirken. Auch bei Kältemitteln spricht man in diesem Zusammenhang vom Global Warming Potenzial (GWP), welches in „kgCO2 Äquivalent“ angegeben wird.

Dies hat bei Kältemitteln mit einem hohen GWP-Wert bereits zu drastischen Preissteigerungen geführt. Für 2018 haben uns einige unserer Hauptlieferanten Preiserhöhungen sowie Lieferengpässe angekündigt. Es ist damit zu rechnen, dass die Kältemittel-Hersteller und -Lieferanten im Laufe von 2018 weitere Preisanhebungen vornehmen werden.
Aufgrund dieser Entwicklung sind wir leider gezwungen, zum 01.01.2018 prozentuale Preisanpassungen vorzunehmen.

Folgend möchten wir Sie näher über die geplanten weiteren Entwicklungen in den nächsten Jahren – auf Basis des heutigen Kenntnisstandes – informieren.
An dieser Stelle möchten wir uns für die Zusammenarbeit und Ihr entgegengebrachtes Vertrauen bedanken und sichern Ihnen auch für die Zukunft unseren vollen Einsatz und ganzes Know-How im Bereich Kälte und Klima zu, um auch kommende Herausforderungen zu meistern.


AKTUELLE KÄLTEMITTELSITUATION – F-GASE-VERORDNUNG

In der gesamten Kältebranche, in der Presse, sowie in Fachgremien und Verbänden wird derzeit nichts so intensiv diskutiert wie die recht drastischen Auswirkungen der F-Gase-Verordnung und deren Quotensystem. Der F-Gase-Verordnung liegt nämlich ein Zeitplan zugrunde, das sog. Phase-down, nach dem die EU-Staaten die zur Verfügung stehenden, neu hergestellten, synthetischen Kältemittel bis zum Jahr 2030 um 79% gegenüber dem Wert von 2016 verringern müssen. Der damit verbundene extreme Preisanstieg bei Kältemitteln mit hohem Standard-GWP, wie etwa R404A und R507, sowie die Ankündigung des Kältemittel-Herstellers Honeywell Refrigerants noch in 2018 aus der Produktion der Kältemittel R404A und R507 auszusteigen zeugen von den drastischen Veränderungen. 

Unerwartete Probleme bei der Verfügbarkeit von R404A, R410A und R407C einhergehend mit einer erheblichen Verteuerung verschärften noch die Situation zusammen mit den Lieferengpässen bei den „neuen“ Kältemitteln wie R448A/R449A sowie R452A, welche als Übergangslösungen gelten. Selbst Kältemittel R450A und R513A – durch ihren niedrigen GWP als Alternativen zu R134A zu sehen – haben für weiteren Diskussions- und Aufklärungsbedarf geführt.

 

GEFORDERTE KÄLTEMITTELREDUZIERUNG (PHASE-DOWN)

Aufgrund der gesetzlich geforderten erheblichen Reduzierung (Phase-down) der verfügbaren Kältemittel (siehe nachfolgendes Phase-Down-Szenario der F-Gase-Verordnung) ist es absolut notwendig dass wir künftig – wie z.T. in der Vergangenheit bereits durchgeführt. Neuanlagen mit

  • synthetischen HFO-Kältemitteln mit niedrigem GWP
  • natürlichen Kältemitteln (wie z.B. Propan)


oder

  • indirekten Systemen (Soleanlagen) planen und einbauen.


Wir werden im Rahmen unserer Möglichkeiten alles unternehmen, unseren Kunden die CO2-äquivalente Menge laut Quotenreduktion zur Verfügung zu stellen.

  • Die Quotenreduktion wird auf Basis der bezogenen CO2-äquivalenten Menge aus dem Jahr 2017 abzüglich 37% berechnet.
  • Wie aus dem Diagramm ersichtlich, wurde die Kältemittelmenge bereits Anfang 2017 um 7% reduziert. Gemäß dem Phase-Down-Szenario erfolgt eine weitere schrittweise Reduzierung der Kältemittelmengen (Anfang 2018 um weitere 30%), bis die bereits erwähnte Gesamtreduzierung von 79% im Jahr 2030 erreicht ist.

 

EIN BEISPIEL:

Im Jahr 2017 hat ein Kunde 100kg des Kältemittels R404A (=GWP 3922) bezogen. 

Dies entspricht einem CO2-Äquivalent von 392.000t. Gemäß der F-Gase-Verordnung muss die (Phase-Down-) Reduktion ab dem Jahr 2018 (siehe Diagramm) 37% betragen, was wiederrum einer Menge an CO2-Äquivalent von nur noch 246.960t für den Zeitraum von 2018 bis 2020 entspricht. Bezogen auf die ursprüngliche Menge an R404A (gegenüber dem Jahr 2017) sind das nur noch 62,96kg. Demgegenüber stünden mit dem Kältemittel R449a (mit einem GWP von 1397) noch 176,77kg zur Verfügung. Ab dem Jahr 2021 (bis 2023) ist eine weitere Reduzierung um 18% und ab 2024 bis 2030 um weitere 24% vorgeschrieben, sodass bis zum Jahr 2030 eine Gesamtreduzierung der Kältemittel um 79% gegenüber dem Jahr 2016 erfolgt ist.
Weiterhin liegt den Berechnungen der EU-Kommission zu Grunde, dass 20% der benötigten Kältemittelmenge beim Service von Anlagen durch gereinigtes oder aufbereitetes Kältemittel abgedeckt wird. Dies würde die verfügbare äquivalente Menge an CO2 laut F-Gase-Verordnung nicht beeinflussen. Leider liegt die Realität von dieser angenommenen Menge an wiederverwertbaren Kältemitteln sehr weit entfernt.

Was bedeutet das konkret für kälte- und klimatechnische Anlagen?

 

PLUSKÜHLUNG:

Wir empfehlen, Neuanlagen mit den Kältemitteln R450A (GWP 601) oder R513A (GWP 631) anstelle des Kältemittels R134a (GWP 1430) zu planen. 

+ Sie reduzieren den Verbrauch an CO2-Äquivalent um über 50%!

 

IM NORMAL- UND TIEFKÜHLBEREICH:

Mit R404A (GWP 3922) oder R507 (GWP 3985) betriebene Bestandsanlagen sollten auf die eben genannten Kältemittel umgestellt werden.
Bei Neuanlagen im Tiefkühlbereich empfehlen wir die Verwendung der Kältemittel R448A (GWP 1387), R449A (GWP 1397) oder R452A (GWP 2141).

+ Sie reduzieren den Verbrauch an CO2-Äquivalent um über 50%!
+ Sie haben mehr Menge zur Verfügung.

 

IM KLIMABEREICH:

Im Bereich Klima von Split-/Multisplit-Anlagen können Sie noch stärker von den bereits genannten Effekten profitieren: Wir empfehlen daher die Verwendung des Kältemittels R32 (GWP 675) anstelle von R410A (GWP 2088).

Selbstverständlich sind unter diesen Aspekten Anlagen mit natürlichen Kältemitteln künftig nicht unumgänglich. Auch hier können wir Ihnen bereits heute entsprechende Lösungen anbieten. Hierzu ist jedoch eine komplexe Anlagen-Gesamtbetrachtung nötig (mit Gesamtenergiebedarf, Kosten/ Nutzen-Analyse, Gefährdungsbeurteilung etc.). Vor allem im Bereich der Gewerbekälte sind Anlagenlösungen mit natürlichen Kältemitteln meist um das Zwei- bis Dreifache teurer als entsprechende Lösungen mit chemischen Kältemitteln. Sprechen Sie uns an, wir werden gemeinsam mit Ihnen ein passendes Konzept erarbeiten.
Auch dies zeigt, dass wir den Kältemitteleinsatz bei unseren künftigen Entscheidungen stets in Zusammenhang mit den entsprechenden CO2-äquivalenten Mengen betrachten müssen, anstatt wie bisher allein auf technischer bzw. kommerzieller Basis das passende Kältemittel für die jeweilige Anwendung auszuwählen.

So ist es entscheidend, dass wir uns gemeinsam einer der größten Veränderungen in der Kälte- und Klimatechnik stellen und wir gemeinsam die Herausforderung annehmen, um zukunftsfähige Lösungen zu schaffen – wir arbeiten aktuell mit Hochdruck an einem tragfähigen und auf Ihre Belange ausgerichteten Konzept, um Ihnen Lösungen für einen sicheren Betrieb Ihrer Anlagen anzubieten. Wir können Ihnen versichern, dass Sie mit uns – gerade bei diesen großen Veränderungen- einen kompetenten und verlässlichen Partner zu Seite haben.

Bild das ein Balkendiagramm abbildet
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